Vorgehensweise bei Wahlen zum Kirchenrat

 in der ev.-altreformierten Kirchengemeinde Campen/ Emden

(Stand Dezember 2008)

 

  1. Im Zeitraum März / April jeden Jahres werden die Wahlvorschlagszettel an alle bekennenden Glieder ausgeteilt.
  2. Der Gemeinde wird vorher mitgeteilt, welche Kirchenratsmitglieder aus dem Amt ausscheiden und wann die Wahlvorschlagszettelt ausgeteilt werden.
  3. Eine Briefwahl ist möglich und muss beim Kirchenrat beantragt werden.
  4. Wählen dürfen alle bekennenden Gemeindeglieder.
  5. Wählbar sind alle bekennenden Gemeindeglieder außer, wenn bereits ein Verwandter  1. oder 2. Grades oder der Ehepartner oder Partner  aus einem eheähnlichen Verhältnis im Kirchenrat ist.
  6. An den zwei darauffolgenden Sonntagen können die Vorschlagszettel  im Klingelbeutel oder beim  Kirchenrat abgegeben werden.
  7. Die vorgeschlagenen Personen werden vom Kirchenrat gefragt, ob sie sich für das Kirchenratsamt zur Verfügung stellen. Es wird die Person zuerst gefragt, welche die meisten Stimmen erhalten hat.
  8. Ist die Person mit den meisten Stimmen nicht bereit sich für eine Wahl zur Verfügung zu stellen, wird die Person mit den zweitmeisten Stimmen gefragt usw.
  9. Sind Personen gefunden worden die sich zur Wahl stellen, so werden deren Namen vor der Wahl zweimal im Gottesdienst bekannt gegeben. Der Gemeinde wird bei dieser Bekanntmachung gesagt, dass Einsprüche gegen den Wahlvorschlag möglich sind.
  10. Einsprüche gegen die Wahl müssen innerhalb 10 Tagen nach der Wahl schriftlich beim Kirchenrat eingereicht werden.
  11. Die Kirchenratswahl findet im Zeitraum Mai / Juni nach der  zweimaligen Abkündigung statt.
  12. Die Kirchenratswahl erfolgt nach dem Gottesdienst schriftlich und geheim. Bei der Auszählung wirkt neben dem Kirchenrat ein vorher zu benennendes Gemeindeglied mit.

 

 

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